Massnahmearten

Das Strassenverkehrsrecht zählt die in Frage kommenden Massnahmen abschliessend auf. Es kommen daher keine alternativen Sanktionen wie z. B. Umwandlung in eine Geldzahlung, in Freiheitsentzug oder ähnliches in Frage. Auch ein bedingter Vollzug von Administrativmassnahmen in der Art von bedingten Freiheitsstrafen ist dem Strassenverkehrsrecht unbekannt. Rechtskräftig angeordnete Administrativmassnahmen sind daher - mit Ausnahme der Verwarnung - immer auch vollziehbar.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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