Via Sicura

Im Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Die darin enthaltenen Massnahmen werden in mehreren Paketen umgesetzt. 

Das Massnahmenpaket setzt den Schwerpunkt auf die bessere Durchsetzung der bestehenden Regeln und Standards und nicht auf die Schaffung neuer Vorschriften. Für viele Massnahmen sind Gesetzesanpassungen nötig. Sie verteilen sich auf die folgenden Gruppen:

  • Präventive Massnahmen: z. B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag sowie ein Mindestalter von 6 Jahren für Radfahrer und Radfahrerinnen.
  • Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: z. B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen und Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen.
  • Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten wie z. B. bei «Rasern»: Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten sowie längere Führerausweisentzüge und höhere Strafandrohungen bei Raserdelikten.
  • Infrastrukturmassnahmen: z. B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite («road safety audit»).
  • Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen; verbesserte Auswertung der Unfalldaten.

 

Zu den detailierten Gesetztesänderungen:

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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