Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereiche der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten (SRL Nr. 352a) wird aufgehoben.
Per 01. Januar 2020 sind Begleite von Ausnahmetransporten – ausgenommen sind die Auflagen für eine Polizeibegleitung – in allen Kantonen der Zentralschweiz durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) auszuführen.
Informationsschreiben Ausnahmetransportbegleiter Stecken und Sperrzeiten
Weitere Infos finden Sie unter www.kapo.zh.ch/atb.
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Sonderbewilligungen Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Sonderbewilligungen Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
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