Sonderbewilligung für Ausnahmefahrzeuge / -transporte

Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften von Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Bewilligung verkehren.

Anträge für die Erteilung einer Sonderbewilligung sind immer schriftlich einzureichen.

Gesuch um Erteilung einer Sonderbewilligung

Einzelbewilligung: Zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten innerhalb 1 Monats an zum Voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.

Dauerbewilligung: Zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet oder auf bestimmten Strecken mit gleichem Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger). 

 

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Sonderbewilligungen
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Sonderbewilligungen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 99
E-Mail

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