Mängelerledigung

Bitte beachten Sie dazu die Hinweise und die Frist auf dem Fahrzeug-Prüfbericht.

  • Resultat: «Bestanden mit Unterschrift»

    Unverzügliche Mängelbehebung in Eigenverantwortung.

    • Die Mängel sind zu Ihrer Information aufgeführt und sind in Eigenverantwortung umgehend zu beheben.
    • Die Prüfung gilt als bestanden und das Fahrzeug muss nicht zur Nachkontrolle vorgeführt werden.
  • Resultat: «Nicht bestanden mit RBV»

    Erledigung mit Reparaturbestätigung vom Fachbetrieb (eRBV berechtigte Betriebe) via Partnerportal, nur elektronisch möglich.

    • Die auf dem Prüfbericht markierten Mängel sind von einem Fachbetrieb zu beheben.
    • Dies kann nach der vollständigen Reparatur innerhalb der Frist auf dem Prüfbescheid von einem eRBV-Betrieb im Partnerportal bestätigt werden. Die Erledigung in Papierform ist nicht möglich.
    • Wurde die Reparaturbestätigung nicht fristgerecht erledigt und bestätigt, so wird eine neue Prüfungseinladung für eine vollständige Fahrzeugprüfung zugestellt.

     

  • Resultat: «Nicht bestanden, Kurzprüfung»

    Erledigung mit Nachkontrolle oder wenn vorhanden, gemäss Hinweis Experte.

    • Die auf dem Prüfbericht markierten Mängel sind fachmännisch zu beheben.
    • Das Fahrzeug ist innerhalb der Frist auf dem Prüfbescheid unaufgefordert zur Nachkontrolle vorzuführen. Ohne andere Abmachung findet die Nachkontrolle bei der gleichen Prüfstelle und auf der gleichen Prüfbahn statt, wie die erste Prüfung (siehe Hinweis auf der Vorderseite, oben auf dem Prüfbescheid).
    • Nachkontrollen finden in Kriens, Ruswil und Rothenburg, jeweils Montag – Freitag von 13.00 Uhr bis 13.20 Uhr statt. Bringen Sie bitte den Prüfbericht zur Nachkontrolle mit.
    • Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht zur Nachkontrolle vorgeführt, wird eine neue Prüfungseinladung für eine vollständige Fahrzeugprüfung zugestellt. Bei nicht eingelösten und ausserkantonalen Fahrzeugen wird der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.
    • Spezieller Hinweis, Info auf dem Prüfbescheid unter Mängel aufgeführt:
      «Die verlangten Dokumente, inkl. Fahrzeugausweis der technischen Auskunft zukommen lassen. …»

    In diesem Fall sind die geforderten Dokumente inkl. Fahrzeugausweis fristgemäss der technischen Auskunft zukommen zu lassen. Sie müssen NICHT mit dem Fahrzeug vorbeikommen.

    Achtung Prüfstelle/n geschlossen:

    An folgenden Tagen bleiben die Prüfstellen zusätzlich zu den ordentlichen Feiertagen (wie z. B. Ostermontag, Auffahrt, Fronleichnam, Allerheiligen) geschlossen:

    • Schmutziger Donnerstag: Nachmittag
    • Güdismontag: Nachmittag
    • 22. September: Prüfstelle Ruswil
    • 16. Oktober: ganzer Tag
  • Resultat: «Nicht bestanden, neuer Termin»

    Nachkontrolle nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Bitte melden Sie sich bei der Disposition Fahrzeugprüfung Tel 041 318 18 33 innert Wochenfrist zur Terminvereinbarung.

    Bei Fahrzeugen die ausser Verkehr- oder annulliert sind, wird nach Ablauf ungenutzter Frist der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.

  • Resultat: «Prüfungsabbruch»

    Ein neuer Termin wird von der Disposition umgehend zugestellt. Die auf dem Prüfbescheid bei Prüfungsabbruch aufgeführten Beanstandungen sind nicht abschliessend!

    Ausser Verkehr stehende oder ausserkantonale Fahrzeuge werden nicht automatisch aufgeboten. Sie müssen sich bei uns für einen Termin melden. Nach Ablauf ungenutzter Frist wird der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Disposition Fahrzeugprüfung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 33

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Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Technische Auskunft
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon  0900 000 866
ab 4. Minute CHF 2.50/Min.

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