Bitte beachten Sie dazu die Hinweise und die Frist auf dem Fahrzeug-Prüfbericht.
Unverzügliche Mängelbehebung in Eigenverantwortung.
Erledigung mit Reparaturbestätigung vom Fachbetrieb (eRBV berechtigte Betriebe) via Partnerportal, nur elektronisch möglich.
Erledigung mit Nachkontrolle oder wenn vorhanden, gemäss Hinweis Experte.
In diesem Fall sind die geforderten Dokumente inkl. Fahrzeugausweis fristgemäss der technischen Auskunft zukommen zu lassen. Sie müssen NICHT mit dem Fahrzeug vorbeikommen.
Achtung Prüfstelle/n geschlossen:
An folgenden Tagen bleiben die Prüfstellen zusätzlich zu den ordentlichen Feiertagen (wie z. B. Ostermontag, Auffahrt, Fronleichnam, Allerheiligen) geschlossen:
Nachkontrolle nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bitte melden Sie sich bei der Disposition Fahrzeugprüfung Tel 041 318 18 33 innert Wochenfrist zur Terminvereinbarung.
Bei Fahrzeugen die ausser Verkehr- oder annulliert sind, wird nach Ablauf ungenutzter Frist der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.
Ein neuer Termin wird von der Disposition umgehend zugestellt. Die auf dem Prüfbescheid bei Prüfungsabbruch aufgeführten Beanstandungen sind nicht abschliessend!
Ausser Verkehr stehende oder ausserkantonale Fahrzeuge werden nicht automatisch aufgeboten. Sie müssen sich bei uns für einen Termin melden. Nach Ablauf ungenutzter Frist wird der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Disposition Fahrzeugprüfung Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 041 318 18 33
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Technische Auskunft Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 0900 000 866 ab 4. Minute CHF 2.50/Min. E-Mail