Kontrollschilderübertragung

Sie möchten ein Kontrollschild übertragen?

Grundsätzlich sind Kontrollschilder mit weissem Grund und schwarzer Schrift für Motorwagen und Motorräder nicht übertragbar, ausser bei folgenden familiären und geschäftlichen Verbindungen (Grundlage SRL 777, § 16c):

Familiär:

  • Auf Ehegatte, eingetragene/r Partner/in (gleichgeschlechtliche Paare).
  • Auf Geschwister, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Grosseltern (verwandt in direkter Linie).
  • Auf Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.

Die Berechtigung zur Übertragung ist durch die betroffenen Parteien mittels amtlichen Dokumenten nachzuweisen (Kopie Familienbüchlein, Kopie Urkunde Zivilstandsamt usw.).

Geschäftlich:

  • Firmengründer, Eigentümer oder im Handelsregister eingetragene, zeichnungsberechtigte Personen.
  • Bei Umstrukturierungen wie Fusion, Ausgliederung oder Änderung der Rechtsform.
  • Bei Firmenauflösung auf den Eigentümer/Miteigentümer.
  • Von der aktiven Firma auf den Haupteigentümer.
  • Zwischen Firmen bei identischer, zeichnungsberechtigter Person im Handelsregister.

Die Berechtigung zur Übertragung ist zu belegen, sofern sie nicht im Handelsregister ersichtlich ist (Kopie Gründungsurkunde, Aktienbuch, Handelsregister usw.).

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis des eingelösten Fahrzeuges.
  • Original-Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht (Formular 13.20A) des einzulösenden Fahrzeuges mit den dazugehörenden Unterlagen.
  • Formular Nr. 71 - Kontrollschilder-Übertragung mit den entsprechenden Kopien.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.

Bei juristischen Personen muss die Änderung im Handelsregister ersichtlich sein.

Ist das Kontrollschild auf einer Poststelle hinterlegt, erhalten Sie die Schilderbezugskarte für die Abholung auf dem Postweg.

Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 (Halterwechsel verboten) eingetragen?

Anhängerschilder und Kontrollschilder mit blauem, braunem, grünem oder gelbem Hintergrund sind mit dem Formular Nr. 71 frei übertragbar ohne Zusatzkosten.

 

Liegt der vorzunehmenden Schilderübertragung ein Trauerfall zu Grunde, finden Sie in der rechten Spalte eine Checkliste mit allen für Sie relevanten Informationen.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail

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