Verlust von Kontrollschildern

Wenn Kontrollschilder gestohlen oder verloren sind, müssen Sie unverzüglich bei der Luzerner Polizei Anzeige erstatten.

Anzeigen können persönlich auf dem Polizeiposten oder über die Plattform SUISSE e-Police vorgenommen werden.

Bei Diebstahl oder Verlust des ganzen Schilderpaares oder eines Einzelschildes (Fahrzeuge mit nur einem Schild) erhalten Sie neue Schilder. Die als vermisst gemeldeten Kontrollschilder schreibt die Polizei im automatisierten Fahndungssystem RIPOL aus.

Fehlt bei einem Schilderpaar nur das vordere oder hintere Schild, erhalten Sie bei der Polizei eine Fahrberechtigung. Die Berechtigung gilt für maximal 60 Tage für Fahrten in der Schweiz.

Frühestens 30 Tage nach der Anzeige klären wir auf Ihren Wunsch ab, ob die Anfertigung eines Ersatzschildes möglich ist.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Kontrollschilder
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 88
E-Mail

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