Wiederinkraftsetzung

Sie haben Ihr Kontrollschild deponiert und möchten dieses nun wieder einlösen? Der Fahrzeugausweis wurde nicht annulliert und alle Daten bleiben unverändert. Hierbei handelt es sich um eine Wiederinkraftsetzung (WIK).

Sie erhalten nach der Zulassung eine Rechnung, in der die Verkehrssteuer ab dem Tag der Einlösung bis Ende Jahr neu berechnet wird. Die Depotgebühren werden separat aufgeführt.

Für die Wiedereinlösung benötigen wir von Ihrer Versicherung einen elektronischen Versicherungsnachweis, da die Haftpflichtversicherung beim Deponieren gestoppt wird. Dies ist auch bei einem Versicherungsvertrag mit Sistierungsverzicht nötig.

Hinterlegung beim Strassenverkehrsamt

  • Motorfahrzeuge und Motorräder

    Möchten Sie die Kontrollschilder in Kriens abholen?
    Melden Sie Ihrer Versicherung, an welchem Datum Sie die Kontrollschilder wieder bei uns am Schalter abholen möchten.

    Möchten Sie die Kontrollschilder per Post zugestellt erhalten?
    Melden Sie Ihrer Versicherung, an welchem Datum wir die Kontrollschilder per Post versenden sollen. Sofern Ihre Versicherung uns einen Versicherungsnachweis bis 16.00 Uhr als Termingeschäft (Postversand) übermittelt, werden die Schilder am Tag des «Gültig ab»-Datum per A-Post versendet.

  • Anhänger

    Für Anhänger (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung oder berufsmässigem Personentransport) ist kein Versicherungsnachweis nötig.

    Teilen Sie uns unter Angabe des Kontrollschildes per E-Mail oder Telefon am Tag des gewünschten Postversandes bis spätestens 16.00 Uhr mit, dass wir Ihnen das Anhängerschild zusenden sollen.

Hinterlegung bei Poststelle

  • Motorfahrzeuge und Motorräder

    Bestellen Sie frühzeitig bei Ihrer Versicherung einen Versicherungsnachweis auf das gewünschte Datum, an dem Sie die Kontrollschilder bei der Poststelle abholen möchten.

    Sofern Ihre Versicherung uns einen Versicherungsnachweis bis 16:00 Uhr als Termingeschäft (Postversand) übermittelt, senden wir Ihnen das Bezugsschreiben, das Sie im Original bei der Poststelle abgeben müssen, bis zu 10 Tage im Voraus per A-Post zu.
    Erhalten wir den Nachweis nicht als Termingeschäft, ist der Auftrag zur Einlösung für uns nicht ersichtlich.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Anhänger

    Für Anhänger (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung oder berufsmässigem Personentransport) ist kein Versicherungsnachweis nötig.

    Teilen Sie uns direkt am Schalter, per Telefon oder E-Mail  unter Angabe des Kontrollschildes mit, an welchem Datum Sie dieses auf der Poststelle abholen möchten. Wir stellen Ihnen bis zu 10 Tage im Voraus ein Bezugsschreiben zu, das Sie im Original bei der Post abgeben müssen.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Haben Sie deponierte Kontrollschilder und einen Fahrzeugwechsel?

Haben Sie deponierte Kontrollschilder und einen Versicherungswechsel?

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Kontrollschilder
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 88
E-Mail

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen