Tagesausweis

Die Abgabe eines Tagesschildes erfolgt ausschliesslich am Schalter. Diese können in der Zeit von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr abgegeben werden. Am Freitag über Mittag gibt es keine Einschränkung. 

Für die Ausstellung eines Tagesausweises benötigen wir folgende Unterlagen:

Das Fahrzeug muss betriebssicher sein, ansonsten ist der Prüfbericht vorzulegen. 

Örtlicher Geltungsbereich

Tagesausweise sind nur für Fahrten in der Schweiz gültig

Ausnahmen können bei Fahrten ins Ausland zwecks Änderung an der Karosserie oder am Motor (Veredelungsverkehr) oder für sportlichen Veranstaltungen (Motocross, Rallye, usw.) gestattet werden. Für die Ausnahmen ist immer eine entsprechende Bestätigung vorzulegen (z. B. Teilnahmebestätigung, etc.).

Zahlung

Tagesschilder sind vor Ort zu bezahlen (Bargeld, TWINT, Maestro oder Postcard). 
Personen oder Firmen mit ausserkantonalem Wohnsitz bzw. Firmensitz haben eine Kaution von CHF 500.– zusätzlich zu hinterlegen.

 

Preisliste

Fahrzeugart

24 Std. 48 Std.  72 Std.  96 Std. 
Leichte Motorwagen bis 3500 kg und Motorräder Fr. 57.00 Fr. 72.00 Fr. 87.00 Fr. 102.00

Schwere Fahrzeuge über 3500 kg sowie gewerbliche Fahrzeuge (Traktoren, Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen)

Fr. 66.00 Fr. 89.00 Fr. 112.00 Fr. 135.00
 Anhänger (allgemein) Fr. 45.00 Fr. 55.00 Fr. 65.00 Fr. 75.00

Tagesausweis - Bedingungen

  • Gültigkeitsdauer
    • Der Tagesausweis wird ausgestellt für die Gültigkeit von 24, 48, 72 oder 96 Stunden.
    • Das Tagesschild kann frühestens 3 Tage im Voraus bezogen werden.
    • Tagesausweise können nur bis zur maximalen Gültigkeitsdauer (96 Stunden) verlängert werden. Die Verlängerung muss während der Laufzeit erfolgen.
  • Schilderrückgabe

    Die Kontrollschilder sind spätestens beim Ablauf ihrer Gültigkeit abzugeben. Die Halterin resp. der Halter sind verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe.

    Die Tagesschilder können per Post retourniert werden (Datum des Poststempels gilt) oder ans Strassenverkehrsamt zurückgebracht werden (Briefkasten oder Schalter).

  • Voraussetzungen an das Fahrzeug

    Wenn das Fahrzeug ab ersten Inverkehrsetzung nicht älter als 10 Jahre ist, benötigt es keine Bestätigung über die Betriebssicherheit. Wenn die erste Inverkehrsetzung mehr als 10 Jahre zurückliegt und die letzte Prüfung länger zurückliegt, als der für die entsprechende Fahrzeugart geltende Nachprüfintervall vorgibt (VTS Art. 33 ), muss vor der Immatrikulation auf ein Tagesschild der Nachweis über die Betriebssicherheit vorgelegt werden.

    Liegt das Fahrzeug im jährlichen Prüfungsintervall muss unabhängig vom Alter des Fahrzeugs, eine Betriebssicherheitsbestätigung vorliegen, wenn die letzte Fahrzeugprüfung mehr als 12 Monate zurückliegt.

    Eine Betriebssicherheitsbestätigung / Nachweis über die Betriebssicherheit darf nur von Reparaturwerkstätten ausgestellt werden, welche im Besitz eines Luzerner Händlerschildes sind. Die Bestätigung darf nicht älter als 30 Tage sein.

    Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, kann das Tagesschild nur mit einem gültigen Prüfungsaufgebot und ausschliesslich für die Anfahrt zum Prüfungsort ausgestellt werden.

  • Verwendung

    Fahrzeuge, welche mit einem Tagesschild versehen sind, dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens neun Personen im Fahrzeug befinden. Das Tagesschild darf nicht für den Transport von gefährlichen Gütern oder Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt, verwendet werden. Ebenfalls sind gewerbsmässige Fahrten untersagt.

  • Versicherung

    Der Halter, der sich um einen Tagesausweis bewirbt, hat der vom Kanton abzuschliessenden Kollektiv-Haftpflichtversicherung beizutreten. Er hat seinen Prämienanteil vor Bezug des Ausweises zu entrichten. Stellt er der Behörde die Kontrollschilder nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht rechtzeitig zu, so schuldet er für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie. Gehen die Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, so veranlasst sie deren polizeiliche Einziehung. 

    Fahrzeuge mit Tagesausweisen sind nur gegen Haftpflicht versichert.

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