Geräuschemissionen

Geräuschmessungen nach der Vorbeifahrtsmethode 

Geräuschmessungen nach der Vorbeifahrtsmethode sind für die meisten direkt importierten Motorfahrzeuge mit Inverkehrssetzung nach dem 01.10.1977 sowie bei technischen Änderungen, welche das Geräuschverhalten beeinflussen obligatorisch.

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die über eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) verfügen. 

Der Kanton Luzern führt keine Geräuschmessungen nach der Vorbeifahrtsmethode durch. Ein Anmeldeformular und die Adressen der durchführenden Stellen kann beim Strassenverkehrsamt bezogen werden. Die Wartefrist bis zum Erhalt eines Termins beträgt in der Regel bis zu vier Wochen. 

Siehe Informationen  Direktimporte.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Technische Auskunft
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon  0900 000 866
ab 4. Minute CHF 2.50/Min.

E-Mail

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