Schwerverkehrsabgaben

Pauschale Schwerverkehrsabgabe des Bundes (PSVA)

In der Schweiz wird eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt, erhoben. 

Eidg. Zollverwaltung EZV / Rechtliche Grundlagen PSVA

 

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe. Sie wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verrechnet.

Eidg. Zollverwaltung EZV / Rechtliche Grundlagen LSVA

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Buchhaltung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 55
E-Mail

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