Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern pflegt einen konstruktiven Austausch mit seinen Profi-Anspruchsgruppen. Es ist uns wichtig, Sie über Änderungen der Gesetze und/oder über aktuelle Themen zu informieren. Daher bieten wir für die Fahrlehrer einen spezifisch abgestimmten Newsletter an.
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Bitte beachten Sie, dass dieser Newsletter ausschliesslich Informationen für Fahrschulen enthält Deshalb wird jede Anmeldung vor dem Übertrag ins Empfänger-Verzeichnis auf seine Berechtigung geprüft. Aus diesem Grunde ist die Angabe des Kunden-PIN der Fahrschule für die Anmeldung unerlässlich.