Fahrzeugprüfungen

Die Verschiebung darf einen Monat nicht überschreiten.
Bei der Terminverschiebung kann gleichzeitig auch der Prüfungsort geändert werden.

Bei Nichterscheinen, zu spätem Erscheinen sowie bei zu spätem Abmelden (kürzer als 1 Woche) wird die ausgefallene Prüfzeit verrechnet.

Die Vorführpflicht entfällt, wenn das Fahrzeug mindestens eine Woche vor der Prüfung

  • durch ein anderes ersetzt wird,
  • die Halterin oder den Halter wechselt, oder
  • wenn die Kontrollschilder deponiert werden. Bei Wechselschildern ist der Fahrzeugausweis des ausser Verkehr gesetzten Fahrzeugs zu annullieren.

Mittels Internet

Sie haben eine Einladung zur periodischen Fahrzeugprüfung erhalten und wollen den Termin verschieben. Das können Sie bequem per Internet machen. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifikationnummer (FID) und die Stammnummer. Die FID finden Sie unten links und die Stammnummer (fett gedruckt) in der oberen Hälfte auf der Einladung zur Fahrzeugprüfung.

Bitte beachten Sie:

  • Innerhalb eines Monats kann der Termin höchstens zwei Mal (ab erstem Termin) verschoben werden;
  • Verschiebungen per Internet sind nur für Personenwagen, Motor- und Kleinmotorräder möglich.

Per Post, Fax und Telefon

Falls Sie Ihr Fahrzeug am dafür vorgesehenen Termin nicht vorführen können, eine Stellvertretung nicht möglich ist und die Terminverschiebung nicht per Internet erfolgt ist (siehe oben), bitten wir Sie, uns die Einladung unverzüglich mit einem Terminvorschlag zurückzusenden. Sie können die Terminänderung auch telefonisch oder per Fax beantragen.

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