Sempachersee

Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis wird der südliche Teil des Sempachersees zwischen der Linie Nottwil - Eich in Richtung Sempach für das Kitesurfen freigegeben. Das erlaubte Gebiet nimmt die bestehende Wasserskizone bei Nottwil und die Uferabstände von 300 Metern analog den bestehenden Schutzzonen als Begrenzungen auf. Die Uferzone darf lediglich auf dem kürzesten Weg zum Starten und Landen an geeigneten Plätzen befahren werden. Hinzu kommen die weiteren Verkehrsvorschriften des Bundesrechts, insbesondere die Abstandsvorschrift zu Schilfbeständen und anderen Wasserpflanzen, welche alle Seenutzer zu beachten haben. Damit wird ein wesentlicher Teil des Sees freigegeben und mit der Uferzone kann den Befürchtungen bezüglich Naturschutz und der Verkehrssicherheit der Seenutzer Rechnung getragen werden. Start- und Landeplätze kann der Kanton indes aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen. Sie sind nach Bedarf von den Sportverbänden mit den Standortgemeinden und allenfalls weiteren Grundeigentümerinnen auszuhandeln.

Karte: Wassersport auf dem Sempachersee

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