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Schwerverkehrsabgaben

Pauschale Schwerverkehrsabgabe des Bundes (PSVA)

In der Schweiz wird eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt, erhoben. 

Eidg. Zollverwaltung EZV / Rechtliche Grundlagen PSVA

 

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe. Sie wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verrechnet.

Eidg. Zollverwaltung EZV / Rechtliche Grundlagen LSVA

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