Am 01. Januar 2013 trat ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wurde das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.
Am 01. Januar 2013 traten in Kraft:
- Begleitung auf Lernfahrten:
Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten.
- Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz:
Bei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet.
- Massnahmen gegen Raser:
Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
- in der 30-km/h-Zone: um 40 km/h
- bis 50 km/h: um 50 km/h
- bis 80 km/h: um 60 km/h
- mehr als 80 km/h: um 80 km/h
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis i. d. R. für mindestens 2 Jahre entzogen, im Wiederholungsfall auf unbestimmte Zeit. Eine Wiedererteilung ist ausnahmsweise nach 10 Jahren nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre Freiheitsstrafe angehoben.
- Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen:
Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie massiven Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.
- Verbot von Radarwarnungen:
Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten.
- Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute:
Das Mindestalter für das Radfahren auf Hauptstrassen beträgt neu sechs Jahre. Das Mindestalter für Fuhrleute (Lenker von Tiergespannen) wird auf 14 Jahre angehoben.