Ab 01. Januar 2014 ist das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft getreten. Die entsprechenden Massnahmen wurden zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt. Im zweiten Paket enthalten sind unter anderem das obligatorische Fahren mit Licht am Tag, ein Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen und die Halterhaftung für Ordnungsbussen.
Am 01. Januar 2014 traten in Kraft:
- Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen:
Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) ist verboten für:
- Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport)
- Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe)
- Fahrschüler und -schülerinnen
- Fahrlehrer und -lehrerinnen
- Begleitpersonen von Lernfahrten
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Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag:
Motorwagen (z. B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer gegen das Gebot verstösst, tagsüber mit Licht zu fahren, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.
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Halterhaftung für Ordnungsbussen:
Ordnungsbussen müssen vom Halter oder von der Halterin eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist.
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Einführung einer Schadenverlaufserklärung:
Wer die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wechseln will, kann von der bisherigen Versicherung eine Schadenverlaufs- oder Schadenfreiheitserklärung einfordern.
Am 01. Juli 2014 trat in Kraft:
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Obligatorische Abklärung der Fahreignung bei Fahren mit 1,6 ‰ oder mehr:
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr fährt, muss seine Fahreignung durch einen Verkehrsmediziner abklären lassen. Dies gilt auch bei Ersttaten.