Erledigung mit Nachkontrolle oder wenn vorhanden, gemäss Hinweis Experte.
- Die auf dem Prüfbericht markierten Mängel sind fachmännisch zu beheben.
- Das Fahrzeug ist innerhalb der Frist auf dem Prüfbescheid unaufgefordert zur Nachkontrolle vorzuführen. Ohne andere Abmachung findet die Nachkontrolle bei der gleichen Prüfstelle und auf der gleichen Prüfbahn statt, wie die erste Prüfung (siehe Hinweis auf der Vorderseite, oben auf dem Prüfbescheid).
- Nachkontrollen finden in Kriens, Ruswil und Rothenburg, jeweils Montag – Freitag von 13.00 Uhr bis 13.20 Uhr statt. Bringen Sie bitte den Prüfbericht zur Nachkontrolle mit.
- Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht zur Nachkontrolle vorgeführt, wird eine neue Prüfungseinladung für eine vollständige Fahrzeugprüfung zugestellt. Bei nicht eingelösten und ausserkantonalen Fahrzeugen wird der Geschäftsfall durch uns geschlossen und abgerechnet.
- Spezieller Hinweis, Info auf dem Prüfbescheid unter Mängel aufgeführt:
«Die verlangten Dokumente, inkl. Fahrzeugausweis der technischen Auskunft zukommen lassen. …»
In diesem Fall sind die geforderten Dokumente inkl. Fahrzeugausweis fristgemäss der technischen Auskunft zukommen zu lassen. Sie müssen NICHT mit dem Fahrzeug vorbeikommen.
Achtung Prüfstelle/n geschlossen:
An folgenden Tagen bleiben die Prüfstellen zusätzlich zu den ordentlichen Feiertagen (wie z. B. Ostermontag, Auffahrt, Fronleichnam, Allerheiligen) geschlossen:
- Schmutziger Donnerstag: Nachmittag
- Güdismontag: Nachmittag
- 22. September: Prüfstelle Ruswil
- 16. Oktober: ganzer Tag