Sie wünschen eine Halterauskunft? Mit der LU-Kontrollschildnummer sind Name und Adresse elektronisch abfragbar, sofern die Halterdaten nicht gesperrt sind.
E-Autoindex
Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich und begründet anzufragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig (SRL 778, §21, Abs. 1, Ziff. G, Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes).
Halterauskunftssperre:
Mit dem Formular: Sperrung der Halterdaten beantragen Sie die Sperrung Ihrer Daten im E-Autoindex. Die Datensperre gilt für sämtliche Kontrollschilder des gleichen Halters oder der gleichen Halterin.
Diese Sperrung hat keinen Einfluss auf rechtsrelevante Anfragen wie:
- Behördenanfrage betreffend Erteilung von Ausweisen, Feststellung eines Tatbestandes oder der Beurteilung bei Straf- und Verwaltungsverfahren.
- Bei einem schriftlich begründeten Gesuch von Privaten bei Unfällen und im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes), wenn ein zureichendes Interesse geltend gemacht wird.
- Bei Anfragen der Haftpflichtversicherung in begründeten Fällen.
Art. 89g, SVG