Halterauskunft / Haltersperre

Sie wünschen eine Halterauskunft? Mit der LU-Kontrollschildnummer sind Name und Adresse elektronisch abfragbar, sofern die Halterdaten nicht gesperrt sind.

E-Autoindex

Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich und begründet anzufragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig (SRL 778, §21, Abs. 1, Ziff. G, Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes).

Halterauskunftssperre:

Mit dem Formular: Sperrung der Halterdaten beantragen Sie die Sperrung Ihrer Daten im E-Autoindex. Die Datensperre gilt für sämtliche Kontrollschilder des gleichen Halters oder der gleichen Halterin.

Diese Sperrung hat keinen Einfluss auf rechtsrelevante Anfragen wie:

  • Behördenanfrage betreffend Erteilung von Ausweisen, Feststellung eines Tatbestandes oder der Beurteilung bei Straf- und Verwaltungsverfahren.
  • Bei einem schriftlich begründeten Gesuch von Privaten bei Unfällen und im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes), wenn ein zureichendes Interesse geltend gemacht wird.
  • Bei Anfragen der Haftpflichtversicherung in begründeten Fällen. 

    Art. 89g, SVG

Briefpost

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des Kantons Luzern
Postfach 3970
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6010 Kriens

Standort

Arsenalstrasse 45
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Telefon    041 318 11 11 

Öffnungszeiten 

Montag - Donnerstag
07:30 - 12:00 und
13:00 - 16:30

Freitag
07:30 - 16:30

Beachten Sie die abweichenden
Öffnungszeiten unserer
Technischen Auskunft:

Montag - Freitag
09:00 - 11:00 und
13:30 - 16:00