Strassenverkehrsamt

Medizinisches Kontrollwesen

Das sichere Führen eines Motorfahrzeuges stellt - neben weiteren Voraussetzungen - hohe Anforderungen an die geistige und körperliche Gesundheit von Fahrzeuglenkern. Bereits zur Erlangung eines Lernfahrausweises (Formular Nr. 12 - Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises) sind, je nach gewünschter Führerausweiskategorie, medizinische Mindestanforderungen zu erfüllen.

Das medizinische Kontrollwesen des Strassenverkehrsamts stellt sicher, dass diese Mindestanforderungen, auch Fahreignung genannt, bei Erteilung des entsprechenden Lernfahrausweises erfüllt sind. Fahreignung ist die allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene psychische und physische genügende Voraussetzung einer Person, die zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr vorhanden sein muss.

Da die Verkehrszulassungsverordnung für gewisse Personengruppen ausserdem eine wiederkehrende Überprüfung dieser medizinischen Voraussetzungen verlangt, sorgt der Bereich medizinisches Kontrollwesen für die termingerechten Aufgebote zu den sogenannten medizinischen Kontrolluntersuchungen. Folgende Personengruppen unterliegen einer regelmässigen medizinischen Kontrollpflicht:

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D und D1, Personen mit einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie Fahrlehrer/innen
  • Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführerausweisen
  • Personen, die das 75. Altersjahr vollendet haben
  • Lenker/innen mit entsprechenden Auflagen
  • Körperlich, geistig oder physisch eingeschränkte Bewerber
  • Fahrzeuglenker nach schweren Unfallverletzungen oder schweren Krankheiten  

Falls die medizinischen Mindestanforderungen nicht mehr erreicht werden, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, mittels Auflagen die Fahreignung wiederherzustellen.

Befund (für das Strassenverkehrsamt)
Anamneseblatt
Augenärztliches Zeugnis
Liste der Augenärzte im Kanton Luzern
Dokumentation medizinische Mindestanforderungen

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2 
E-Mail

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Medizinisches Kontrollwesen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 92

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