Das sichere Führen eines Motorfahrzeuges stellt - neben weiteren Voraussetzungen - hohe Anforderungen an die geistige und körperliche Gesundheit von Fahrzeuglenkern. Bereits zur Erlangung eines Lernfahrausweises (Formular Nr. 12 - Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises) sind, je nach gewünschter Führerausweiskategorie, medizinische Mindestanforderungen zu erfüllen.
Das medizinische Kontrollwesen des Strassenverkehrsamts stellt sicher, dass diese Mindestanforderungen, auch Fahreignung genannt, bei Erteilung des entsprechenden Lernfahrausweises erfüllt sind. Fahreignung ist die allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene psychische und physische genügende Voraussetzung einer Person, die zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr vorhanden sein muss.