Verkehrssteuern

Halterinnen und Halter von Motorfahrzeugen und Anhängern, die mit luzernischen Kontrollschildern verkehrsberechtigt sind, haben eine Verkehrssteuer zu entrichten. Die Steuerpflicht beginnt am Tag der amtlichen Zulassung des Fahrzeugs oder zu dem Zeitpunkt, in dem ein Fahrzeug mit luzernischen Kontrollschildern hätte versehen werden müssen. Sie endet mit dem Tag, an dem die Kontrollschilder zurückgegeben werden. Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr. 

Die Verkehrssteuer ist im Voraus für die ganze Steuerperiode oder deren Rest zu entrichten. Die Verkehrssteuer wird nach Tagen berechnet.

 

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Steuerrechner

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Buchhaltung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 55
E-Mail

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