Strassenverkehrsamt

Exportzulassung

Für eine Fahrzeugüberführung ins Ausland empfehlen wir Ihnen die befristeten Exportschilder.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.
  • Gültige Original-Ausweise: Pass oder ID und Führerausweis.
  • Zusätzliche Vollmacht, wenn der Export auf eine Drittperson gemacht wird.
  • Das Formular Nr. 25 - Bestätigung Betriebssicherheit, sofern das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist und mehr als 2 Jahre nicht geprüft wurde.
    Ausnahmen: Gesellschaftswagen, Lastwagen, Sattelschlepper und Anhänger über 3.5 t benötigen eine Betriebssicherheitsbestätigung, wenn die letzte Prüfung mehr als 1 Jahr zurückliegt.

Hinweise:

  • Exportschilder sind während den regulären Schalteröffnungszeiten erhältlich
  • Exportschilder werden an Personen abgegeben die im Kanton Luzern angemeldet sind, oder das Fahrzeug zuletzt im Kanton Luzern eingelöst war.
  • Die Kosten sind bei der Einlösung zu begleichen: Bar (CHF), Maestro- oder Postcard.
  • Unverzollte Fahrzeuge werden nur mit der Zustimmung der schweizerischen Zollbehörde immatrikuliert.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Bezugsdatum maximal 35 Tage und ist auf das Ende des Monats befristet. (Beträgt die Restdauer des Monats vier oder weniger Kalendertage, ist eine Befristung bis Ende des folgenden Monats möglich.)
  • Bei der Export-Einlösung treten Sie unserer Kollektiv-Haftpflichtversicherung bei. Zusätzlich kann die internationale Versicherungskarte gelöst werden.
  • Ab dem 16. des Monats ist die Kollektiv-Haftpflichtversicherung ermässigt.
  • Exportschilder können nach Verfall entsorgt werden.
  • Die Tarif-Tabelle für Export-Zulassungen finden Sie hier.

Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 (Halterwechsel verboten) eingetragen?

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