Ersatzfahrzeugausweis

Befindet sich Ihr Fahrzeug in Reparatur und Sie fahren ein Ersatzfahrzeug mit Ihrem Kontrollschild, benötigen Sie vorgängig einen Ersatzfahrzeugausweis. Bitte senden Sie die Unterlagen mit dem Formular Nr.: 32 „Formular Ersatzfahrzeug / Interimseinlösung" per Post ein, oder erledigen Sie die Mutation direkt an unserem Schalter.

Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn ein mit schweizerischen Kontrollschildern verkehrendes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau und dergleichen nicht gebrauchsfähig und das Ersatzfahrzeug betriebssicher ist.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Hinweise:

  • Das Ersatzfahrzeug ist betriebssicher und erfüllt die Prüfungspflicht (Art. 33, VTS).
  • Nur Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart können als Ersatzfahrzeug bewilligt werden (Art. 9, Abs. 1, VVV) z.B. Motorrad/Motorrad, leichter Motorwagen/leichter Motorwagen usw.
  • Das Ersatzfahrzeug darf erst nach Erhalt des Ausweises benützt werden.
  • Der Ersatzfahrzeugausweis ist maximal 30 Tage gültig.
  • Der Original-Fahrzeugausweis ist in dieser Zeit beim Strassenverkehrsamt hinterlegt.
  • Der Ersatzfahrzeugausweis ist spätestens nach Ablauf der First unverzüglich zu retournieren.

Auf Verlangen ist dem Strassenverkehrsamt eine Reparaturbestätigung der zuständigen Garage vorzulegen.

Es besteht die Möglichkeit bei allen Polizeiposten im Kanton Luzern eine provisorische Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug einzuholen.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen