Melde- und Prüfpflicht
Felgen, die auf der entsprechenden Typengenehmigung aufgeführt sind oder die über einen asa-Prüfbericht verfügen, gelten automatisch als genehmigt und müssen somit nicht nachgeprüft oder im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Für Fremdfelgen der gleichen Dimension wie auf der Typengenehmigung aufgeführt, erkundigen Sie sich bitte bei der technischen Auskunft, ob diese Felgen melde- und prüfpflichtig sind.
Vorgehen Felgenprüfung
Alle anderen, nachträglich angebrachte Felgen gelten als nicht genehmigt. Sie müssen nachgeprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
- Verlangen Sie beim Lieferanten/Hersteller der Felgen die entsprechende Eignungserklärung.
- Das Fahrzeug ist beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung anzumelden. Die Fahrzeugdisposition teilt Ihnen einen passenden Termin an einem der drei Prüfungsorte (Kriens, Rothenburg oder Ruswil) zu.
- Fremdfelgen mit Prüfbericht einer ASTRA anerkannten Prüfstelle wie DTC oder FAKT werden nur in Kriens nachgeprüft.
Allgemeine Hinweise:
Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers, sowie die Angaben der Dimension und der Einpresstiefe aufweisen.
Im Bedarfsfall ist bei der Felgenprüfung ein Rad zu demontieren. Der Vorführende muss die erforderlichen Spezialwerkzeuge mitbringen und trägt die Verantwortung für die De-montage und Montage des Rades.