Foto-Anforderungen

Foto-Qualität / Allgemein

  •  Farbiges Foto (schwarz-weiss wird nicht akzeptiert)
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (Fotoautomaten-Qualität). Gedruckte Fotos auf Normalpapier (PC-Kopien) können nicht akzeptiert werden.
  • Es darf keine Knicke, Verunreinigungen oder abgerundete Ecken haben.
  • Farbfoto muss scharf mit gleichmässiger Ausleuchtung sein (keine Schatten). Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.

 

Bildanforderungen

  • Schultern gerade und direkter Blick in die Kamera (Frontalaufnahme).
  • Augen müssen offen und sichtbar sein (auch bei Brillenträgern).
  • Neutraler Gesichtsausdruck.
  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
  • Es darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.
  • Kopfbedeckung nicht erlaubt. Kein Stirn- oder auffälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.
    Ausnahme: nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail

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