Lernfahrausweis

Hier finden Sie alle Informationen bezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen


Antragsgesuch
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein 
Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises (Formular Nummer 12) komplett auszufüllen.

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Originalausländerausweis) vorlegen.

Wer bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises ist und ein weiterer Kategorie erwerben möchte, kann das Lernfahrausweisgesuch per Post zustellen und muss nicht mehr persönlich vorsprechen.



Sehtest
Der Sehtest wird direkt auf dem Gesuch durch einen Arzt mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Diplom oder bei einem in der Schweiz tätigen diplomierten Augenoptiker oder Optometristen BScn ausgefüllt und ist 24 Monate gültig. Bei Einreichung eines weiteren Lernfahrausweisgesuches muss der Sehtest nicht mehr durchgeführt werden.


Medizinische Anforderungen
Alle Informationen zu den medizinischen Anforderungen, auch Fahreignung genannt, erhalten Sie hier


Nothelferausweis
Dem ersten Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein Original-Nothelferausweis beizulegen. Dieser wird gemeinsam mit dem Anmeldetalon zur Theorieprüfung wieder an Sie retourniert. Der Kurs muss bei einem vom ASTRA anerkannten Anbieter von Nothilfekursen für Führerausweisbewerbenden absolviert werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Inhaber eines Führerausweises einer der oben erwähnten Kategorien sowie Personen, nach Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe b – e VZV des Anhangs 3 der ASTRA Weisung über Nothilfekurse, sind vom Kursbesuch befreit.

Lernmaterial
Das offizielle Lernmaterial kann über eine Buchhandlung oder über die Internetseite der asa bezogen werden.


Fahrlehrer
Einen Fahrlehrer können Sie über den Schweizerischen Fahrlehrer Verband oder über Fahrschulen Zentralschweiz ausfindig machen.


Ausstellung Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet. 


Hinweis: 
Lernfahrausweise werden nicht verlängert. Es ist ein neues Gesuch einzureichen. Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie können Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren beantragen.

Die Übersicht der Ausweiskategorien finden Sie hier.

Weitere Infos zu den Zulassungsbedingungen wie z. B. Anmeldung zur Prüfung etc. finden Sie hier. 


Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail

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