Die Weiterausbildung muss während der Probezeit und innerhalb des ersten Jahres nach der Führerprüfung absolviert werden. Wer die Weiterbildung nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis und ist nicht mehr fahrberechtigt.
Wer den Kurs nach Ablauf der Probezeit absolvieren möchte, muss sich zuerst im Voraus bei einem Kursveranstalter anmelden. Danach ist beim Strassenverkehrsamt für den entsprechenden Kurstag eine kostenpflichtige, beschränkte Fahrberechtigung zu beantragen. Diese Fahrberechtigung beschränkt sich auf dem Kurstag und ist lediglich für die Fahrten zwischen dem Wohn- und Kursort sowie für die allfällige im Kursprogramm enthaltenen Fahrten anlässlich des Kurstages gültig. Es sind keine weiteren Fahrten erlaubt.