Umtausch blauer Führerausweis

Umtauschpflicht blauer Führerausweis

Die alten blauen Führerausweise mit ihren zum Teil von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen erhebliche Kosten in den Datensystemen und sollen deshalb abgelöst werden. Die Inhaber/-innen von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31.10.2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als "Legitimationsdokument" seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Für den Umtausch des blauen Führerausweises benötigen wir folgende Unterlagen:

Bei einer Namens- oder Adressänderung oder sonstiger Änderung der Personalien sowie nach einem Entzug, muss der blaue Führerausweis zwingend umgetauscht werden.

Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)

  • Praktisches Format
  • Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien
  • Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
  • Uneingeschränkte Gültigkeit
  • Datenschutz (kein Datenchip)

 

    Führerausweis (FAK)

    Postadresse

    Strassenverkehrsamt
    des Kantons Luzern
    Postfach 3970
    6002 Luzern 2

    Standort

    Strassenverkehrsamt
    des Kantons Luzern
    Führerzulassung
    Arsenalstrasse 45
    6010 Kriens

    Telefon   041 318 18 22
    E-Mail

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