Umtauschpflicht blauer Führerausweis
Die alten blauen Führerausweise mit ihren zum Teil von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen erhebliche Kosten in den Datensystemen und sollen deshalb abgelöst werden. Die Inhaber/-innen von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31.10.2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als "Legitimationsdokument" seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.
Für den Umtausch des blauen Führerausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei einer Namens- oder Adressänderung oder sonstiger Änderung der Personalien sowie nach einem Entzug, muss der blaue Führerausweis zwingend umgetauscht werden.
Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)
- Praktisches Format
- Europaweit harmonisierte Ausweiskategorien
- Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
- Uneingeschränkte Gültigkeit
- Datenschutz (kein Datenchip)