www.lu. ch


Strassenverkehrsamt

Altersuntersuchung

Die Fahrzeuglenker aller Führerausweiskategorien sind gesetzlich  verpflichtet, ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre eine medizinische Kontrolluntersuchung bei einem Vertrauensarzt zu absolvieren.

Weitere Ausführungen zur Altersuntersuchung finden Sie hier.