Nach geltendem Recht kann die kantonale Behörde im Einzelfall die vertrauensärztliche Untersuchung ausdehnen. Dies geschieht in der Praxis immer dann, wenn die Fahreignung nicht ohne weitergehende Untersuchungen abschliessend beurteilt werden kann. In diesem Fall wird die betroffene Person verpflichtet, sich einer zusätzlichen Abklärung eines Spezialisten (Augenarzt, Neurologe, Psychologe, Institut für Rechtsmedizin usw.) zu unterziehen.
Die Spezialärzte empfehlen dem Strassenverkehrsamt die allenfalls notwendigen Auflagen.
Ebenfalls kann ein Vertrauensarzt eine Kontrollfahrt anordnen lassen.