Freiwilliger Verzicht

Die Anforderungen an die geistige und körperliche Gesundheit von Fahrzeuglenkenden sind in den vergangenen Jahren, aufgrund der stetig komplexer werdenden Verkehrssituationen und der zunehmenden Verkehrsdichte, kontinuierlich gestiegen.

Falls Sie sich als Teilnehmer im Strassenverkehr immer häufiger unsicher fühlen oder der Meinung sind, dass Ihre Gesundheit das sichere Lenken von Motorfahrzeugen nicht mehr zulässt, können Sie mit Hilfe von Formular Nr. 91 - Verzichterklärung auf den Führerausweis verzichten. Dadurch entfällt selbstverständlich auch die angekündigte Kontrolluntersuchung.

Falls Ihre Fahreignung aufgrund einer temporären Erkrankung und/oder gesundheitlichen Problematik (z. B. grauer Star) für eine bestimmte Zeit nicht mehr vorhanden ist, können Sie ebenfalls auf den Führerausweis verzichten. Ist die Fahreignung durch einen operativen Eingriff oder eine entsprechende Therapie wiederhergestellt, erhalten Sie den Führerausweis zurück.

Durch den (kostenlosen) Verzicht auf den Führerausweis, können eine medizinische Kontrolluntersuchung, deren Kosten sowie das kostspielige Ausweisentzugsverfahren vermieden werden. In der Beilage zum Aufgebotsschreiben ist das Formular Nr. 91 - Verzichterklärung enthalten. Es besteht sowohl die Möglichkeit befristet, als auch unbefristet auf den Führerausweis zu verzichten. Das entsprechende Formular ist - ausgefüllt und unterschrieben - zusammen mit dem Führerausweis an das Strassenverkehrsamt zu senden.

Die Rückgabe des Führerausweises kann erfolgen, sobald die medizinische Kontrolluntersuchung nachgeholt und allfällige operations- oder therapiebedingte Abklärungen stattgefunden haben. Selbstverständlich müssen die entsprechenden Berichte die Fahreignung bejahen. Bei einem Fahrunterbruch von mehr als fünf Jahren muss unter Umständen eine neue Führerprüfung in Betracht gezogen werden.

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