Eine leichte Widerhandlung liegt vor, wenn sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung (der Sicherheit anderer) leicht sind. Nach einer leichten Widerhandlung wird eine Verwarnung ausgesprochen, wenn bisher noch keine Widerhandlungen im Strassenverkehr begangen wurden (Leumund als Motorfahrzeugführer). Der Lernfahr- oder Führerausweis muss hingegen für mindestens einen Monat entzogen werden, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Führerausweis bereits entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme (z. B. eine Verwarnung) verfügt wurde.