Begleit- / Ausnahmetransporte

Änderung bei den polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten

Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereiche der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten (SRL Nr. 352a) wird aufgehoben. 

Per 01. Januar 2020 sind Begleite von Ausnahmetransporten – ausgenommen sind die Auflagen für eine Polizeibegleitung – in allen Kantonen der Zentralschweiz durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) auszuführen.

Informationsschreiben Ausnahmetransportbegleiter
Stecken und Sperrzeiten

Weitere Infos finden Sie unter www.kapo.zh.ch/atb

Briefpost

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