Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften von Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Bewilligung verkehren.
Anträge für die Erteilung einer Sonderbewilligung sind immer schriftlich einzureichen.
Gesuch um Erteilung einer Sonderbewilligung
Einzelbewilligung: Zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten innerhalb 1 Monats an zum Voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.
Dauerbewilligung: Zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet oder auf bestimmten Strecken mit gleichem Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger).