Anhängelast

Bevor am Fahrzeug ein Anhänger mitgeführt werden darf, ist die Anhängevorrichtung zu prüfen und die Anhängelast im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs eintragen zu lassen.

Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht ohne durchgehende Anhängerbremssteuerung: 

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie die Anhängelast in den Fahrzeugausweis eingetragen werden kann: 

  1. Der Halter kann für Personen- und Lieferwagen (ohne durchgehende Anhängerbremssteuerung) das Formular "Nr. 55 - Prüfbestätigung der Anhängevorrichtung"  von einem Prüfberechtigten einer Garage mit Berechtigung zur Selbstabnahme ausfüllen lassen und uns dieses zusammen mit dem Fahrzeugausweis zustellen. Wir werden dann die entsprechenden Angaben prüfen und die Anhängelast administrativ eintragen.

  2. Für alle weiteren Fahrzeugarten und alle 
    - Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3,5 t
    - mit durchgehender Anhängerbremssteuerung
    - Fahrzeuge mit Variobloc oder 
    - Fahrzeuge mit Spezialgutachten wie z.B. DTC oder FAKT
    ist ein Prüftermin mit der Disposition Fahrzeugprüfungen zu vereinbaren 

  3. Nur nach Terminvereinbarung mit der Disposition können Anhängekupplungen an den Prüfungsorten:
    - 1, 2 und 4 in Kriens
    - 5 in Ruswil
    - 51 und 52 in Rothenburg
    geprüft werden.

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