Zum Eigengebrauch direkt importierte Fahrzeuge unterstehen der Einzelprüfung bei der zuständigen kantonalen Zulassungsstelle. Aufwand/Kosten richten sich nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. nach Import-Art.
Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach schweizerischem Recht benötigt.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) für eine erleichterte Fahrzeugprüfung
Wir empfehlen Ihnen, für den Import ihres Fahrzeuges eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity (COC) zu organisieren. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein sogenanntes Certificate of Conformity (COC) erhalten Sie beim Händler oder beim Hersteller Ihres Fahrzeugs.Der Import eines Fahrzeuges ohne COC ist wesentlich aufwändiger. Das COC vereinfacht den Ablauf des Imports, ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Die momentan gültigen Schweizer Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC ist für Fahrzeuge, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Märkte bestimmt sind) und ältere Fahrzeuge die keine EG-Typengenehmigung haben nicht erhältlich.
Muster/Beispiele COC unter: www.eurococ.eu
Import-Arten, für Details anklicken:
Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Import ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Übersiedlungs-, Ausstattungs-, Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr
USA / Kanada – Import
Für Import mit Schweizer Typengenehmigung fragen Sie Ihren Schweizer Generalimporteur, ob das Fahrzeug eine Schweizer Typengenehmigung hat.