Direktimporte
Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz eingeführt werden. Für die Zulassung ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug die zur Zeit ihrer ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Vorschriften erfüllt. Je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand ist es möglich, dass ein grösserer technischer und administrativer Aufwand entsteht, bis das Fahrzeug in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden kann. Idealerweise erkundigen Sie sich vor dem Kauf des Fahrzeuges bei der technischen Auskunft über allfällige Voraussetzungen und/oder erforderliche Nachweise für die Zulassung.
Vor der schweizerischen Zulassung muss jedes ausländische Fahrzeug zuerst beim Strassenverkehrsamt zur technischen Kontrolle angemeldet und geprüft werden.
Für die Überführung des Fahrzeuges in die Schweiz sind bei den ausländischen Behörden Export-Kontrollschilder oder Überführungskennzeichen zu beantragen.
Das Fahrzeug ist beim Schweizer Einreisezollamt anzumelden und zu verzollen.
Fahrzeuge müssen zuerst auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung, sowie die Zulassung auf andere Halter ist möglich.
Je nach Art des Direktimportes bestehen unterschiedliche Vorschriften. Details finden Sie unter dem Link Formulare (Formulare 58 - 62).