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Strassenverkehrsamt

Importfahrzeuge

NEU: Onlineanmeldung für Personenwagen, Motorräder und Wohnanhänger bis 3.5 t

Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz eingeführt werden. Je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand ist es möglich, dass vor der Zulassung des Fahrzeuges in der Schweiz ein grösserer technischer und administrativer Aufwand entsteht. Idealerweise erkundigen Sie sich vor dem Kauf des Fahrzeuges bei der technischen Auskunft (ta.stva@lu.ch) über allfällige Voraussetzungen, Besonderheiten oder erforderliche Nachweise für die schweizerische Zulassung. Vor der Zulassung in der Schweiz muss ein im Ausland bereits in Verkehr gestandenes Fahrzeug in der Regel zuerst beim Strassenverkehrsamt der Fahrzeugprüfung unterzogen werden! Prüfen Sie vor der Anmeldung ob für Ihr Fahrzeug ein elektronisches Datenblatt erstellt werden kann. Mit einer ASTRA-Bestätigung können wir Ihnen rascher und kostengünstiger einen Prüftermin anbieten. 

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mit.

Detailinformationen Importfahrzeuge

  • Allgemeine Infos vor dem Kauf

    Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge müssen auf den Namen des in der Zollveranlagung deklarierten Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung, die Zulassung auf andere Halter ist möglich. Für die Zulassung ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug die zur Zeit der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Vorschriften erfüllt.

  • Wie bringe ich das Fahrzeug in die Schweiz?

    Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern in die Schweiz überführt werden. Erkundigen Sie sich beim Ausfuhrstaat, welche Kontrollschilder Sie benötigen (z.B. Überführungs-, Kurzzeit-, Ausfuhrkennzeichen), um Ihr Fahrzeug in die Schweiz zu überführen.

  • Was muss ich in der Schweiz tun?

    Das Fahrzeug ist beim Schweizer Einreisezollamt anzumelden und zu verzollen. Die Art der Verzollung ist für das weitere Vorgehen entscheidend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zollamt.

    Informationen Fahrzeugimport: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft haben, ohne dass Sie dort Wohnsitz von mehr als einem Jahr hatten, so müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von einem Monat ab Einfuhrdatum hier immatrikulieren.

    Ausnahme, wenn das Fahrzeug im Ausland ordentlich abgemeldet worden ist.

  • Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland

    Mit CoC: Das Fahrzeug muss den schweizerischen Vorschriften entsprechen und wird nach Verzollung beim Strassenverkehrsamt Luzern geprüft. Alle erforderlichen Unterlagen (CoC, Prüfungsbericht, Zulassungspapiere Formulare) sind vorzulegen.

    Ohne CoC: Ein Import ist möglich, aber deutlich aufwändiger. Sie benötigen zusätzliche Nachweise über Abgas-, Geräusch- und Sicherheitsvorschriften.

    Tipp: Für Fahrzeuge ohne CoC oder bei Unsicherheiten wenden Sie sich unbedingt vor der Einfuhr an die Technische Auskunft (TA) des Strassenverkehrsamts Luzern. Nur so können Sie Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermeiden. 

  • Zulassung beim Strassenverkehrsamt

    Zum Eigengebrauch direkt importierte Fahrzeuge unterstehen der Einzelprüfung bei der zuständigen kantonalen Zulassungsstelle. Aufwand/Kosten richten sich nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. nach Import-Art.

    Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach schweizerischem Recht benötigt.

    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) für eine erleichterte Fahrzeugprüfung

    Wir empfehlen Ihnen, für den Import ihres Fahrzeuges eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity (COC) zu organisieren. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein sogenanntes Certificate of Conformity (COC) erhalten Sie beim Händler oder beim Hersteller Ihres Fahrzeugs.Der Import eines Fahrzeuges ohne COC ist wesentlich aufwändiger. Das COC vereinfacht den Ablauf des Imports, ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Die momentan gültigen Schweizer Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten werden.

    Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC ist für Fahrzeuge, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Märkte bestimmt sind) und ältere Fahrzeuge die keine EG-Typengenehmigung haben nicht erhältlich.

    Muster/Beispiele COC unter: www.eurococ.eu

    Import-Arten, für Details anklicken:

    Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

    Import ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

    Übersiedlungs-, Ausstattungs-, Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr

    USA / Kanada – Import

    Für Import mit Schweizer Typengenehmigung fragen Sie Ihren Schweizer Generalimporteur, ob das Fahrzeug eine Schweizer Typengenehmigung hat.

  • Fahrzeugimport anmelden (Online/Postweg)

    Online Anmeldung für Personenwagen, Motorräder und Wohnanhänger

    Bitte fügen Sie im obengenannten Portal nur eingescannte Dokumente ein.

    Anmeldung per Post: 

    Für alle anderen Fahrzeugarten erfolgt die Anmeldung per Post:
    Das Formular Anmeldung für die Prüfung eines Import-Fahrzeuges ausgefüllt beilegen

    Sämtliche Original-Dokumente gemäss Merkblatt, siehe oben sind beizulegen.

  • Wichtige Links

    Anerkannte Prüfstellen (APS)

    NEV und EMV: Erläuterungen zum Nachweis der elektrischen Sicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit

    Abgaswartung und Fristen

    CO2-Verminderungsvorschriften

     


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