Das Tagfahrlicht, auch Licht am Tag genannt, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden darf, sofern die Benutzung des Abblendlichts nicht vorgeschrieben ist. Das Tagfahrlicht besteht aus zwei nach vorne gerichteten weissen Leuchten, welche das Fahrzeug leichter erkennbar machen.
Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern an einem Fahrzeug ist keine melde- und prüfpflichtige Änderung. Es braucht keine Nachprüfung im Strassenverkehrsamt.