Fahrradträgerschild

Das rote, dritte Kontrollschild darf nur an Heckträgern verwendet werden. Es ist nur in Kombination mit dem hinteren, weissen Kontrollschild mit der selben Nummer gültig und kann nur als Langformat (11 x 50 cm) bestellt werden. Die Anerkennung im Ausland richtet sich nach ausländischem Recht. Andere Staaten sind nicht verpflichtet, das rote, dritte Kontrollschild anzuerkennen. Wir empfehlen deshalb, dass sich die Fahrzeugführer/innen vor Fahrten im Ausland bei den jeweiligen ausländischen Behörden erkundigen. Das dritte Kontrollschild wird ausschliesslich per Post versandt und kann nicht direkt am Schalter bezogen werden. Ein drittes Kontrollschild kann nur bestellt werden, wenn das Fahrzeug aktiv mit dem Kontrollschild eingelöst ist. Das rote Kontrollschild für Fahrradträger kann nicht deponiert werden! Sollte es irrtümlich bei uns abgegeben werden, wird es ohne Mitteilung an die Halterin bzw. den Halter entsorgt. Die Herstellung des Kontrollschildes ist kostenpflichtig

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des ASTRA

Wichtig:

Aktuell ist es nicht möglich, gleichzeitig weisse und rote Schilder mit derselben LU-Nummer zu bestellen.

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