Wenn Kontrollschilder gestohlen oder verloren sind, müssen Sie unverzüglich bei der Luzerner Polizei Anzeige erstatten.
Anzeigen können persönlich auf dem Polizeiposten oder über die Plattform SUISSE e-Police vorgenommen werden.
Bei Diebstahl oder Verlust des ganzen Schilderpaares oder eines Einzelschildes (Fahrzeuge mit nur einem Schild) erhalten Sie neue Schilder. Die als vermisst gemeldeten Kontrollschilder schreibt die Polizei im automatisierten Fahndungssystem RIPOL aus.
Fehlt bei einem Schilderpaar nur das vordere oder hintere Schild, erhalten Sie bei der Polizei eine Fahrberechtigung. Die Berechtigung gilt für maximal 60 Tage für Fahrten in der Schweiz.
Frühestens 30 Tage nach der Anzeige klären wir auf Ihren Wunsch ab, ob die Anfertigung eines Ersatzschildes möglich ist.