Deponierung der Kontrollschilder

Wer die Steuer- und Versicherungspflicht ruhen lassen will, kann die Kontrollschilder auch ohne Annullierung des Fahrzeugausweises deponieren.

Bei der Deponierung der Schilder benachrichtigen wir automatisch Ihre Haftpflichtversicherung. Bereits bezahlte Verkehrssteuern werden zurückerstattet.

Die Schilder können bei uns im Strassenverkehrsamt oder an einer dieser Poststellen am Schalter deponiert werden. Sie können uns die Schilder auch per Post zustellen oder beim Strassenverkehrsamt in den Schilderbriefkasten beim Haupteingang einwerfen.

Die Schilder werden nur in gereinigtem Zustand und ohne Rahmen entgegengenommen.

Kontrollschilder werden für den Halter gemäss Art. 87, VZV für 12 Monate im Depot reserviert. 

Nach Ablauf der 12 Monate werden die Schilder ohne Mitteilung an einen neuen Halter abgegeben.

Eine Verlängerung der Reservation ist nicht möglich.

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Kontrollschilder
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 88
E-Mail