Wer die Steuer- und Versicherungspflicht ruhen lassen will, kann die Kontrollschilder auch ohne Annullierung des Fahrzeugausweises deponieren.
Bei der Deponierung der Schilder benachrichtigen wir automatisch Ihre Haftpflichtversicherung. Bereits bezahlte Verkehrssteuern werden zurückerstattet.
Die Schilder können bei uns im Strassenverkehrsamt oder an einer dieser Poststellen am Schalter deponiert werden. Sie können uns die Schilder auch per Post zustellen oder beim Strassenverkehrsamt in den Schilderbriefkasten beim Haupteingang einwerfen.
Die Schilder werden nur in gereinigtem Zustand und ohne Rahmen entgegengenommen.
Kontrollschilder werden für den Halter gemäss Art. 87, VZV für 12 Monate im Depot reserviert.
Nach Ablauf der 12 Monate werden die Schilder ohne Mitteilung an einen neuen Halter abgegeben.
Eine Verlängerung der Reservation ist nicht möglich.