An der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Im Allgemeinen findet die praktische Prüfung bei jeder Witterung statt.
Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Führerausweis (FAK) per Post zugestellt.
Der Lernfahrausweis gilt bis dahin, maximal zehn Tage in der Schweiz als befristete Fahrberechtigung.
Wir bitten die Kandidaten und Kandidatinnen, sich mindestens fünf Minuten vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort einzufinden.
Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird nur zu einer weiteren Führerprüfung zugelassen, wenn der Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Führerausweis (FAK) per Post zugestellt.
Der Lernfahrausweis gilt bis dahin, maximal zehn Tage in der Schweiz als befristete Fahrberechtigung.
Sicherheitsausrüstung praktische Motorradprüfung:
Kat. A und Kat. A1 |
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Kat. A1 Kleinmotorräder Vmax. 45km/h |
- Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
- Motorradhandschuhe
- Motorradjacke
- Motorradhose
- Motorradstiefel oder knöcheldeckendes, festes Schuhwerk
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- Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
- Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material
- Robuste Jacke und Hose aus abrieb- und reissfestem Material
- Motorradstiefel oder knöcheldeckendes, festes Schuhwerk
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Die Schutzanforderungen an Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenkleidung erfüllt sein.