An der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Im Allgemeinen findet die praktische Prüfung bei jeder Witterung statt.
Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Führerausweis (FAK) per Post zugestellt.
Der Papier-Lernfahrausweis (LFA) gilt bis dahin, maximal zehn Tage in der Schweiz als befristete Fahrberechtigung. Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist nach bestandener Prüfung ungültig.
Wir bitten die Kandidaten und Kandidatinnen, sich mindestens fünf Minuten vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort einzufinden.
Sicherheitsausrüstung praktische Motorradprüfung:
| Kat. A und Kat. A1 |
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Kat. A1 Kleinmotorräder Vmax. 45km/h |
- Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
- Motorradhandschuhe
- Motorradjacke
- Motorradhose
- Motorradstiefel oder knöcheldeckendes, festes Schuhwerk
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- Motorradhelm (geprüft nach ECE Reglement 22)
- Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material
- Robuste Jacke und Hose aus abrieb- und reissfestem Material
- Motorradstiefel oder knöcheldeckendes, festes Schuhwerk
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Die Schutzanforderungen an Bekleidung müssen auch beim Tragen der Regenkleidung erfüllt sein.
Manöverteil der praktischen Motorradprüfung
Im ersten Teil der praktischen Motorradprüfung beurteilt der Verkehrsexperte die Fahrzeugbeherrschung sowie die korrekte und situationsgerechte Anwendung der Blicktechnik anhand verschiedener langsamer Fahrmanöver. Werden die vorgeschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann die Prüfung nach Abschluss des Manöverteils abgebrochen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als «nicht bestanden».
Die Festlegung der zu prüfenden vier bis fünf Fahrmanöver erfolgt durch den Verkehrsexperten vor Ort. Eine Gefahrenbremsung aus einer Geschwindigkeit von mindestens 50 – 60 km/h ist obligatorischer Bestandteil der Prüfung und muss in jedem Fall durchgeführt werden.
Folgende Fahrmanöver stehen im Rahmen der praktischen Motorradprüfung zur Verfügung:
- Slalom mit Pylonen in einer Reihe
- Slalom mit versetzten Pylonen
- Spurgasse
- Enger Radius links und rechts
- Enge Acht
- Sicheres Überfahren eines harten Gegenstandes (Brett in Längsrichtung)
- Sicheres Anhalten und Wegfahren
- Gefahrenbremsung aus min. 50 – 60 km/h