Prüfungsfahrzeuge - Kategorienübersicht
Informationen über die Prüfugsfahrzeuge, die an einer praktischen Prüfung eingesetzt werden dürfen, finden Sie in der detaillierten Übersicht der einzelnen Kategorien.
Die Ausweiskategorien mit Angaben zu den Prüfungsfahrzeugen finden Sie hier
Hinweis zur Fahrzeugwahl bei der praktischen Führerprüfungen:
Die praktische Führerprüfung kann wahlweise mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe oder mit Automatikgetriebe abgelegt werden. Die im Rahmen der Prüfung erworbene Fahrberechtigung erstreckt sich auf Fahrzeuge mit sämtlichen Getriebearten.
Private Prüfungsfahrzeuge der Kategorie B:
Bei privaten Prüfungsfahrzeugen muss die Handbremse für den Prüfungsexperten leicht erreichbar sein. Elektrische Handbremsen sind nur zugelassen, wenn sie in der Wirkungsweise mit den herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
Eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder Importeurs ist vor der Prüfungsfahrt beizubringen.
Prüfungsfahrzeuge der Kategorie A1 und A:
Motorräder und Kleinmotorräder mit Doppelräder, welche als ein Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.