Ausserkantonale Prüfung

Sie wohnen im Kanton Luzern und möchten die Prüfung in einem anderen Kanton absolvieren. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn mindestens einer der folgenden Gründen geltend gemacht werden kann:

  • Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton
  • Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton
  • Wohnsitz in Greppen, Vitznau oder Weggis (Absolvierung im Kanton Schwyz)
  • Theorieprüfung auf Englisch (Wird in folgenden Kantonen angeboten: AR, BE, FR, GE, GL, NE, SG, SO, SZ, TG, VD, OW, NW, ZG, ZH)
  • Motorradprüfung Kat. A1 / A 35kW / A während unsere Wintersperre (01. November – 31. März)

 

Für eine ausserkantonale Prüfungsbewilligung benötigen wir folgende Unterlagen:

Falls ein Lernfahrausweisgesuch bereits eingereicht wurde, benötigt es nur das Gesuch für die ausserkantonale Prüfungsbewilligung und einen entsprechenden Nachweis für den entsprechenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder Wochenaufenthalts. Für alle anderen oben aufgeführten Gründen, wird kein Nachweis benötigt.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail

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