Sie wohnen im Kanton Luzern und möchten die Prüfung in einem anderen Kanton absolvieren. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn mindestens einer der folgenden Gründen geltend gemacht werden kann:
- Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton
- Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton
- Wohnsitz in Greppen, Vitznau oder Weggis (Absolvierung im Kanton Schwyz)
- Theorieprüfung auf Englisch (Wird in folgenden Kantonen angeboten: AR, BE, FR, GE, GL, NE, SG, SO, SZ, TG, VD, OW, NW, ZG, ZH)
- Motorradprüfung Kat. A1 / A 35kW / A während unsere Wintersperre (01. November – 31. März)
Für eine ausserkantonale Prüfungsbewilligung benötigen wir folgende Unterlagen:
Falls ein Lernfahrausweisgesuch bereits eingereicht wurde, benötigt es nur das Gesuch für die ausserkantonale Prüfungsbewilligung und einen entsprechenden Nachweis für den entsprechenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder Wochenaufenthalts. Für alle anderen oben aufgeführten Gründen, wird kein Nachweis benötigt.