Im Kanton Luzern wird der Nachweis per SMS versandt, sofern die Handynummer auf dem Gesuchsformular vermerkt ist. Sollte die Handynummer nicht angegeben worden sein, aber die E-Mailadresse, wird der Nachweis per E-Mail zugestellt. Ist weder Handynummer noch E-Mailadresse angegeben worden, werden wir ein Begleitschreiben per Post versenden, in welchem der Nachweis heruntergeladen werden kann.