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Strassenverkehrsamt

E-Lernfahrausweis

Ab dem 03. November 2025 können Sie Ihren Lernfahrausweis bequem digital auf Ihrem Smartphone speichern. Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist die moderne, digitale Version des bisherigen Lernfahrausweises in Papierform. Dieser neue Service macht es einfacher denn je, den Ausweis jederzeit sicher, zuverlässig und griffbereit zu haben. 

Was ist der elektronische Lernfahrausweis (eLFA)?
Der eLFA ist ein digitaler Nachweis, der es lernfahrenden Personen ermöglicht, ihren Lernfahrausweis auf ihrem Smartphone zu führen. Ziel ist es, die Datenverwaltung dezentral zu gestalten und den Nutzern die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu geben (Self Sovereign Identity - SSI). Das bedeutet, die Daten werden ausschliesslich auf dem Smartphone des Lernfahrenden gespeichert. 

1. Pilotprojekt und Teilnahme

  • In welchem Zusammenhang steht der elektronische Lernfahrausweis zur elektronischen Identität?

    Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist ein Pilotprojekt des Bundes, um Erfahrungen für die geplante elektronische Identität (e-ID) zu sammeln. Aus technischer Sicht wird die e-ID weitgehend wie der eLFA funktionieren. Die Einführung der e-ID ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

  • Wer kann einen elektronischen Lernfahrausweis besitzen?

    Um einen eLFA zu besitzen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die lernfahrende Person muss die (allenfalls erforderliche) Theorieprüfung bestanden haben und der jeweilige Kanton muss den eLFA schon eingeführt haben.

  • Für welche Kategorien ist der elektronische Lernfahrausweis verfügbar?

    Der eLFA ist für alle Kategorien verfügbar (ausgenommen M und G).

  • Werden andere elektronische Nachweise bald folgen?

    Ja, nach der Einführung der e-ID ist vorgesehen, dass auch der elektronische Führerausweis zur Verfügung steht, der allerdings vorerst nur in der Schweiz gültig sein wird.


2. Erhalt und Verwaltung des eLFA

  • Wie erhalte ich einen eLFA in Luzern?

    Jeder Kunde, welcher das Gesuchsformular einreicht, wird im Kanton Luzern automatisch die Möglichkeit haben, seinen eLFA nach bestandener Theorieprüfung herunterzuladen.

  • Kann ein eLFA ohne den physischen LFA auf Kundenwunsch erstellt werden?

    Nein, solange der Pilotversuch läuft und die Gesetzesgrundlagen dies noch nicht erlauben, wird immer ein physischer und ein eLFA zusammen ausgestellt. Dies wird voraussichtlich bis und mit 2026 der Fall sein. 

  • Wie viel kostet der eLFA im Kanton Luzern?

    Der eLFA soll bei gleichzeitiger Ausstellung des physischen LFA gratis sein (auch beim Erwerb eines Duplikats). Muss der eLFA anschliessend noch einmal durch das StVA ausgestellt werden, z.B. wenn der Ausweis nicht innerhalb von 30 Tagen heruntergeladen wurde, müssen Kunden für den erneuten Versand CHF 10.- bezahlen, um den eLFA beziehen zu können.

  • Wie lange dauert es zwischen dem Abschluss der Theorieprüfung und dem Versand des eLFA an den Kunden?

    Im Kanton Luzern sollte der Versand spätestens nach einem Tag erfolgt sein. 

  • In welcher Form bekomme ich den Nachweis zum Herunterladen des eLFA?

    Im Kanton Luzern wird der Nachweis per SMS versandt, sofern die Handynummer auf dem Gesuchsformular vermerkt ist. Sollte die Handynummer nicht angegeben worden sein, aber die E-Mailadresse, wird der Nachweis per E-Mail zugestellt. Ist weder Handynummer noch E-Mailadresse angegeben worden, werden wir ein Begleitschreiben per Post versenden, in welchem der Nachweis heruntergeladen werden kann. 

  • Ich habe kein SMS, E-Mail oder Begleitschreiben erhalten. Was muss ich tun?

    Melden Sie sich bei uns unter 041 318 18 22 oder per Mail an informationsstelle.stva@lu.ch

  • Mein Lernfahrausweis wurde vor der Einführung des eLFA ausgestellt. Kann ich nachträglich einen eLFA beantragen?

    Ja, ein eLFA kann auch nachträglich beantragt werden, sofern der Lernfahrausweis noch gültig ist. Dies wird jedoch mit einer Gebühr von CHF 10.- in Rechnung gestellt.

  • Was kann ich tun, wenn der QR-Code auf meiner Nachricht abgelaufen ist?

    In diesem Fall können Sie bei uns einen neuen bestellen. Die Neuausstellung wird jedoch mit einer Gebühr von CHF 10.- in Rechnung gestellt. Der QR-Code ist standardmässig 30 Tage gültig.

  • Die Daten auf meinem elektronischen Lernfahrausweis sind falsch, was kann ich tun?

    Kontaktieren Sie uns unter 041 318 18 22 oder per Mail an informationsstelle.stva@lu.ch, um die Daten korrigieren zu lassen.

  • Kann ich meinen elektronischen Lernfahrausweis auf ein anderes Smartphone oder aus einem Backup übertragen? / Ich wechsle mein Smartphone...was nun?

    Nein, eine Übertragung ist nicht möglich, da die Daten zum Schutz ausschliesslich lokal auf Ihrem Gerät gespeichert sind. Bei einem Gerätewechsel muss die swiyu App neu installiert und ein neuer eLFA (ein neues "Verifiable Credential", VC) bei uns beantragt werden. Das alte VC wird dabei widerrufen ("revoziert").

  • Mein elektronischer Lernfahrausweis ist ungültig und ich weiss nicht warum?

    Bei Unklarheiten zur Ungültigkeit Ihres eLFA wenden Sie sich bitte an uns unter 041 318 18 22 oder per Mail an informationsstelle.stva@lu.ch

  • Kann ich meinen elektronischen Lernfahrausweis in einer beliebigen Wallet-App meiner Wahl laden?

    Nein, der eLFA kann nur in der swiyu App genutzt werden.

  • Wird der Ausstellungskanton auf dem eLFA vermerkt? / Muss bei einem Kantonswechsel ein eLFA neu erstellt werden?

    Ja, die ausstellende Behörde (das Strassenverkehrsamt) wird im eLFA vermerkt. Bei einem Kantonswechsel muss daher ein neuer Lernfahrausweis und somit auch ein neuer eLFA ausgestellt werden.

  • Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2027 muss der Lernfahrende zwischen dem eLFA und dem Papierausweis wählen, kann er beides haben?

    Bis eine rechtliche Grundlage für einen rein digitalen Ausweis existiert, werden Lernfahrenden beide Medien ausgestellt.


3. Nutzung und Überprüfung des eLFA

  • Wo ist der elektronische Lernfahrausweis überall gültig?

    Er ist in der ganzen Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein gültig.

  • Muss ich als lernfahrende Person zwingend einen elektronischen Lernfahrausweis besitzen?

    Nein, der eLFA ist ein zusätzliches Angebot. Sie erhalten weiterhin auch einen physischen Lernfahrausweis in Papierform.

  • Wie kann mein elektronischer Lernfahrausweis von meiner Fahrbegleitung überprüft werden?

    Die Begleitperson (z.B. Fahrlehrer, Familienmitglied) nutzt die Webapplikation Licence-Check (lc.astra.admin.ch). Dort wird ein QR-Code generiert, den Sie mit Ihrer swiyu App scannen, um die Daten freizugeben. 

  • Wie überprüft die Polizei meinen elektronischen Lernfahrausweis?

    Die Polizei nutzt eigene Systeme. Sie öffnen Ihren eLFA in der swiyu App und zeigen der Polizei den darin enthaltenen QR-Code zum Scannen vor. 

  • Wer kann den Licence-Check nutzen?

    Der Licence-Check ist öffentlich, kostenlos und ohne Login für alle zugänglich.

  • Kann der Licence-Check auch ohne Internetzugang verwendet werden?

    Nein, eine stabile Internetverbindung ist erforderlich.
  • Kann ich über den Licence-Check auch einen analogen Lernfahrausweis überprüfen?

    Nein, der Licence-Check funktioniert nur für elektronische Lernfahrausweise.
  • Kann ich den Licence-Check über eine Schnittstelle z.B. mit einer Fahrschulsoftware verknüpfen?

    Nein, da es sich um ein Pilotprojekt handelt, stehen momentan keine Verknüpfungsmöglichkeiten zur Verfügung.


4. Fragen zur praktischen Prüfung

  • Muss ich den physischen Lernfahrausweis zur praktischen Prüfung beim Strassenverkehrsamt LU mitnehmen?

    Ja. In der Pilotphase kann der Verkehrsexperte noch nicht alle nötigen Infos aus dem eLFA entnehmen und daher ist es zwingend, dass bei der praktischen Prüfung der physische Lernfahrausweis in Papierform mitgeführt wird.

  • Wie wird die Verlängerung der Gültigkeit des eLFA nach absolvierter praktischer Grundschulung (PGS) gehandhabt?

    Es erfolgt keine Verlängerung. Der eLFA der Kategorien A/A1 hat eine feste Gültigkeit von 16 Monaten. Stattdessen muss das Strassenverkehrsamt prüfen, ob die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten absolviert wurde.

  • Wie kann man im eLFA erkennen, ob die Führerprüfung bestanden wurde?

    Dies ist auf dem eLFA nicht ersichtlich. Deshalb muss der Lernfahrausweis in Papierform zur Prüfung mitgenommen werden, damit dieser abgestempelt werden kann. Der abgestempelte Papier-LFA berechtigt zur Weiterfahrt bis zum Erhalt des Führerausweises.

  • Wie ist ersichtlich, dass negative Prüfungen stattgefunden haben?

    Auch dies ist im eLFA nicht abgebildet. Bis auf Weiteres ist daher der Papier-Lernfahrausweis für praktische Prüfungen mitzuführen. Eine Abbildung im eLFA wird erst möglich, wenn die Daten im zentralen Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) verfügbar sind, was für 2026 geplant ist.


5. Installation und Nutzung der swiyu App

  • Wo und wie kann ich die swiyu App herunterladen?

    Die swiyu App kann kostenlos aus dem iOS App Store oder dem Google Play Store heruntergeladen werden.

  • Warum kann ich die swiyu App nicht finden oder installieren?

    Dies kann daran liegen, dass Ihr Gerät die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Die App benötigt iOS-Version 16 bzw. Android Version 10 oder höher. Bei iPhones kann auch eine fehlende gültige Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarte) in der Apple-ID die Installation verhindern, obwohl die App kostenlos ist.

  • In welchen Sprachen ist die swiyu App verfügbar?

    Die App ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch verfügbar. 

  • Was kann ich tun, wenn ich das Passwort für meine swiyu App vergesse?

    Es gibt keine Möglichkeit, das Passwort wiederherzustellen, da es nur lokal auf Ihrem Gerät gespeichert ist. Sie müssen die App löschen und neu installieren. Eine Backup-Funktion, mit der gewisse Nachweise wiederhergestellt werden können, befindet sich in der Entwicklung.

  • Wie kann ich das Passwort meiner swiyu App ändern?

    Sie können Ihr Passwort jederzeit in der App unter "Datenschutz und Sicherheit" -> "Passwort ändern" ändern.

  • Welche Nutzungsdaten sammelt die swiyu App?

    Die App kann anonymisierte Nutzungsdaten sammeln, wenn allgemeine Fehlermeldungen, Kommunikationsfehler oder Abstürze auftreten. Diese Daten können freiwillig dem Bund zur Verfügung gestellt werden, um die Systeme zu verbessern.


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