Adressänderung / Kantonswechsel

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Sie können uns die Unterlagen per Post einsenden oder am Schalter vorbeikommen.

Die neue Adresse muss zuerst bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Damit wir die Adressänderung vornehmen können, muss diese registriert sein. Je nach Einwohnerkontrolle, kann die Registrierung 1-2 Wochen im kantonalen Einwohnerregister dauern. Es kann jedoch auch eine Wohnsitzbestätigung oder ein Schriftenempfangsschein vorgelegt werden.

Adressänderung innerhalb des Kantons
Für die Adressänderung des Lernfahrausweises, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Original-Lernfahrausweis
  • Notiz mit neuer Adresse

Zuzug in den Kanton Luzern
Bei einem Kantonswechsel des Lernfahrausweises, benötigen wir folgende Unterlagen:

Wegzug aus den Kanton Luzern
Bitte setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung.

 


Sind Sie im Besitz eines gültigen Führerausweises? Bitte informieren Sie sich hier. 

Sind Sie im Besitz eines gültigen Fahrzeugausweises? Bitte informieren Sie sich hier. 

 

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail