Die Verlustanzeige können Sie per Post einsenden oder am Schalter abgeben.
Wieder aufgefundene Führer- bzw. Lernfahrausweis sind der Behörde umgehend zu retournieren.
Falls Ihr Ausweis gestohlen wurde, empfehlen wir Ihnen im eigenen Interesse, den Diebstahl der Polizei zu melden.
Beim Verlust des Lernfahrausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugausweises informieren Sie sich hier.