Die Pflicht, sich bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und bis zum 75. Altersjahr alle drei Jahre einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für die Inhaber von folgenden Kategorien:
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
E-Mail
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Medizinisches Kontrollwesen Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 041 318 18 92