Strassenverkehrsamt
Die Pflicht, sich bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und bis zum 75. Altersjahr alle drei Jahre einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für die Inhaber von folgenden Kategorien:
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
E-Mail
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Medizinisches Kontrollwesen Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 041 318 18 92