Strassenverkehrsamt

Frist

Für die Absolvierung der medizinischen Kontrolluntersuchung besteht eine Frist von zwei Monaten ab Datum des Aufgebotsschreibens. Diese kann, aus Gründen der Verkehrssicherheit, grundsätzlich nicht verlängert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Strassenverkehrsamt gesetzlich verpflichtet, den Führerausweis zu entziehen.

Falls Sie nach Ablauf des zweijährigen Untersuchungsintervalls voraussichtlich im Ausland weilen, empfehlen wir Ihnen deshalb, den Untersuch bereits vorgängig durchzuführen. Sie können bei uns jederzeit ein entsprechendes Formular beantragen.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2 
E-Mail

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Medizinisches Kontrollwesen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 92

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