Für die Absolvierung der medizinischen Kontrolluntersuchung besteht eine Frist von drei Monaten ab Datum des Aufgebotsschreibens. Diese kann, aus Gründen der Verkehrssicherheit, grundsätzlich nicht verlängert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Strassenverkehrsamt gesetzlich verpflichtet, den Führerausweis zu entziehen.
Falls Sie nach Ablauf des fünf-, drei- oder zweijährigen Untersuchungsintervalls voraussichtlich im Ausland weilen, empfehlen wir Ihnen deshalb, den Untersuch bereits vorgängig durchzuführen. Sie können bei uns jederzeit ein entsprechendes Formular beantragen.