Strassenverkehrsamt

Freiwilliger Verzicht

Möchten Sie in Zukunft die kostspielige medizinische Kontrolluntersuchung, sowie das eventuelle Ausweisentzugsverfahren vermeiden, so können Sie (kostenlos) jederzeit auf den Führerausweis befristet oder unbefristet verzichten. In der Beilage zum Aufgebotsschreiben ist ein entsprechendes Formular enthalten. Hier finden Sie die elektronische Version von Formular Nr. 91 - Verzichterklärung. Das Formular ist - ausgefüllt und unterschrieben - zusammen mit dem Führerausweis an das Strassenverkehrsamt zu senden.

Die Rückgabe des Führerausweises kann erfolgen, sobald die medizinische Kontrolluntersuchung nachgeholt und allfällige operations- oder therapiebedingte Abklärungen stattgefunden haben. Selbstverständlich müssen die entsprechenden Berichte die Fahreignung bejahen. Bei einem Fahrunterbruch von mehr als fünf Jahren muss unter Umständen eine neue Führerprüfung in Betracht gezogen werden.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2 
E-Mail

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Medizinisches Kontrollwesen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 92

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