Möchten Sie in Zukunft die kostspielige medizinische Kontrolluntersuchung, sowie das eventuelle Ausweisentzugsverfahren vermeiden, so können Sie (kostenlos) jederzeit auf den Führerausweis befristet oder unbefristet verzichten. In der Beilage zum Aufgebotsschreiben ist ein entsprechendes Formular enthalten. Hier finden Sie die elektronische Version von Formular Nr. 91 - Verzichterklärung. Das Formular ist - ausgefüllt und unterschrieben - zusammen mit dem Führerausweis an das Strassenverkehrsamt zu senden.
Die Rückgabe des Führerausweises kann erfolgen, sobald die medizinische Kontrolluntersuchung nachgeholt und allfällige operations- oder therapiebedingte Abklärungen stattgefunden haben. Selbstverständlich müssen die entsprechenden Berichte die Fahreignung bejahen. Bei einem Fahrunterbruch von mehr als fünf Jahren muss unter Umständen eine neue Führerprüfung in Betracht gezogen werden.