Für Motorfahrzeuge, welche um drei oder mehr Euro-Emissionskategorien schlechter eingestuft sind als die aktuell geltende, ist zusätzlich zur ordentlichen Steuer jährlich ein Zuschlag von 30 Prozent zu bezahlen.
Dies betrifft aktuell die Fahrzeuge mit Emissionscode B00, B01, B02 und B03.
Der Steuerzuschlag wird erst erhoben, wenn das Fahrzeug den Halter wechselt (auch innerhalb der Familie) oder erstmals im Kanton Luzern eingelöst wird.
Weiter wird der Steuerzuschlag auch bei Fahrzeugen erhoben, welche im Wechselschild eingelöst sind.
Für Veteranenfahrzeuge wird kein Steuerzuschlag erhoben.